Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit einer Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

(Stand der Erklärung: 30.04.2025)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.suedheide-gifhorn.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist auf dem Stand des 31.03.2025. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, Tests ausgewählter Seiten sowie den technischen Voraussetzungen, die durch den technischen Dienstleister neusta destination.one GmbH bereitgestellt werden. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden unter anderem folgende Anforderungen unterstützt:

  • Texte: Wir bemühen uns, die Texte lesbar und möglichst verständlich zu gestalten. Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
  • Bilder: Die meisten Fotos lassen sich vergrößert darstellen.
  • Alternativtexte: Für Bilder oder Grafiken liegen Alternativtexte (Beschreibungen der Bilder für Screenreader) vor.
  • Videos: Bei Videos versuchen wir – wo möglich - Untertitel zur Verfügung zu stellen.
  • Struktur: Die Inhalte der Webseite sind strukturiert und mit hierarchisch korrekt gesetzten Überschriften versehen, es wird semantisch korrektes HTML eingesetzt.
  • Textgrößen: Die Textgröße kann über die Einstellungsmöglichkeiten im Browser verändert werden.
  • Webseiten-Titel: Webseiten enthalten einen Titel, die das Thema oder den Zweck der Seite beschreiben.
  • Geräteunabhängigkeit: Die Darstellung der Website ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät (z. B. Smartphone oder älterer Browser). Software-Erweiterungen um Inhalte erschließen zu können sind nicht erforderlich.
  • Suche: Eine leistungsstarke Volltextsuche hilft Ihnen, wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie in der Struktur suchen müssen. Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff in das dafür vorgesehene Textfeld oben rechts ein.
  • Formulare: Eine Bedienung der Kontaktformulare ist ohne Maus per Tab-Taste möglich.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite www.suedheide-gifhorn.de wird allerdings nicht allen Kriterien nach EN 301 459 gerecht. Das umfasst

  • 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
  • 9.3.3.1 Fehlererkennung

Die EN 301 459 wird noch durch weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Webseite ergänzt, die auch teilweise in der Prüfung berücksichtigt wurden. So liegen auf der Webseite noch keine barrierefreien PDFs vor (nach DIN ISO 14289-1:2016-12). 

Gründe für die Unzugänglichkeit: Wir sehen von einer barrierefreien Gestaltung vorgenannter Punkte ab bzw. führen sie schrittweise ein, weil wir durch deren barrierefreie Gestaltung derzeit nach § 9a Abs. 4 NBGG unverhältnismäßig belastet würden. Wir arbeiten aber stetig an der Verbesserung der Barrierefreiheit des Web-Angebots www.suedheide-gifhorn.de. 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 9a Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für sie zugänglichen Format anfordern:

Südheide Gifhorn GmbH
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel. 05371 937880
info@suedheide-gifhorn.de 

Wir werden auf die genannten Mitteilungen, Anfragen und Anträge innerhalb eines Monats antworten. 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 1204010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de