Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Südheide Gifhorn ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.suedheide-gifhorn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt:

  • Texte: Wir bemühen uns die Texte lesbar und möglichst verständlich zu gestalten. Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
  • Bilder: Die meisten Fotos lassen sich vergrößert darstellen.
  • Alternativtexte: Für Bilder oder Grafiken liegen in der Regel Alternativtexte (Beschreibungen der Bilder für Screenreader) vor.
  • Videos: Bei Videos versuchen wir – wo möglich - Untertitel zur Verfügung zu stellen.
  • Struktur: Die Inhalte der Webseite sind strukturiert und mit hierarchisch korrekt gesetzten Überschriften versehen, es wird semantisch korrektes HTML eingesetzt.
  • Textgrößen: Die Textgröße kann über die Einstellungsmöglichkeiten im Browser verändert werden.
  • Webseiten-Titel: Webseiten enthalten einen Titel, die das Thema oder den Zweck der Seite beschreiben.
  • Geräteunabhängigkeit: Die Darstellung der Website ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät (z. B. Smartphone oder älterer Browser). Software-Erweiterungen um Inhalte erschließen zu können sind nicht erforderlich.
  • Suche: Eine leistungsstarke Volltextsuche hilft Ihnen, wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie in der Struktur suchen müssen. Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff in das dafür vorgesehene Textfeld oben rechtsein.
  • Formulare: Eine Bedienung der Kontaktformulare ist ohne Maus per Tab-Taste möglich.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc, etc.) - teilweise
    Begründung: Die bereitgestellten Dokumente, die zum Teil bereits älteren Datums sind, haben bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format leider nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
    Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
  • Nutzung von Kartendiensten innerhalb der Webseite
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Ihre Hinweise und Anregungen

Wir bemühen uns, die Internetseite www.suedheide-gifhorn.de fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie gerne die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Wenden Sie sich dazu gerne an:
Südheide Gifhorn GmbH
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel. 05371 937880
info@suedheide-gifhorn.de 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 1204010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.02.2024 überprüft.

Methodik der Bewertung: Selbstbewertung